Renovieren? Ja, aber…

5.06.2015

Die Renovierung von Mietwohnungen ist ein häufiges Streitthema zwischen Mietern und Vermietern. In vielen Fällen geht es gar nicht anders, als sich am Ende vor Gericht wiederzufinden. Eine vor kurzem getroffene Entscheidung des Bundesgerichtshofs stärkt dabei die Position der Bewohner und räumt mit einigen gängigen Vertragsklauseln auf.

Grundsätzlich ist der Vermieter für die Durchführung von Schönheitsreparaturen verantwortlich. Allerdings wird seit Jahren die Verantwortung für die Schönheitsreparaturen auf den Mieter übertragen. Nun haben die Richter in Bezug auf diese Reparaturen entschieden, dass auf Mieter, die in eine nicht renovierte Wohnung gezogen sind, keine Renovierungsverpflichtungen automatisch über den Mietvertrag abgewälzt werden können.

Außerdem wurde entschieden, dass unabhängig davon, ob eine Wohnung renoviert oder unrenoviert bezogen wurde, die so genannte Quotenklausel unwirksam ist. Dabei geht es um den Fall, dass Mieter vor Ablauf der typischen Renovierungsintervalle ausziehen. Bei Flur, Bad und Küche liegen diese Intervalle bei drei Jahren und bei den Haupträumen bei fünf Jahren. Bisher konnten Mieter, die nur kurze Zeit in einer Wohnung gelebt haben, im Mietvertrag dazu verpflichtet werden, sich an den Kosten zu beteiligen. Die prozentualen Anteile konnten dabei variieren.

Auf Richterseite hatte man vor allem bemängelt, dass Mieter damit unangemessen benachteiligt würden, da sie auf diese Weise nicht nur ihre eigenen Abnutzungen beseitigen müssten, sondern auch diejenigen des Vormieters. Welche Tragweite diese Entscheidung hat, zeigt die Aussage von Lukas Siebenkotten, Bundesdirektor beim Deutschen Mieterbund, wonach solche Klauseln in jedem zweiten Mietvertrag vorkommen würden. (Quelle CASMOS Media GmbH)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Verwendung von Cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind notwendig während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Sie akzeptieren unsere Cookies, wenn Sie fortfahren diese Webseite zu nutzen.

Cookie-Einstellungen
Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies und Skripte. Sie haben die Möglichkeit folgende Kategorien zu akzeptieren oder zu blockieren.
Immer akzeptieren
Notwendige Cookies sind für die ordnungsgemäße Funktion der Website erforderlich. Diese Kategorie enthält nur Cookies, die grundlegende Funktionen und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten. Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.
NameBeschreibung
PHPSESSID
Anbieter - Typ Cookie Laufzeit Session
Analytische Cookies werden verwendet, um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies helfen bei der Bereitstellung von Informationen zu Metriken wie Besucherzahl, Absprungrate, Ursprung oder ähnlichem.
NameBeschreibung
Performance Cookies sammeln Informationen darüber, wie Besucher eine Webseite nutzen. Beispielsweise welche Seiten Besucher wie häufig und wie lange besuchen, die Ladezeit der Website oder ob der Besucher Fehlermeldungen angezeigt bekommen. Alle Informationen, die diese Cookies sammeln, sind zusammengefasst und anonym - sie können keinen Besucher identifizieren.
NameBeschreibung
_ga
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 2 Jahre
_gid
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 24 Stunden
Marketing Cookies werden für Werbung verwendet, um Besuchern relevante Anzeigen und Marketingkampagnen bereitzustellen. Diese Cookies verfolgen Besucher auf verschiedenen Websites und sammeln Informationen, um angepasste Anzeigen bereitzustellen.
NameBeschreibung
NID
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 24 Stunden
SID
Anbieter Google Inc. Typ Cookie Laufzeit 24 Stunden
Sonstige Cookies müssen noch analysiert werden und wurden noch in keiner Kategorie eingestuft.
NameBeschreibung